ATEX RICHTLINIEN

Der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Was ist eine explosionsfähige Atmosphäre?

Ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.

Was sind die Zonen und wie werden sie klassifiziert?

Jedes Unternehmen muss in ATEX-Zonen die Bereiche klassifizieren, in denen sich explosive Atmosphären bilden können und in denen besondere Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer getroffen werden müssen. Zu berücksichtigende Aspekte: die Art der Substanz, die die explosive Atmosphäre verursacht, die Häufigkeit, mit der sie auftritt, und ihre Dauer.

In welchen Umgebungen können potenziell explosive Atmosphären vorkommen?

Eine potenziell explosive Atmosphäre ist wahrscheinlich in einer Vielzahl von Umgebungen vorhanden, von häuslich bis industriell. Diejenigen, bei denen aufgrund des Vorhandenseins brennbarer Stoffe und des Umgangs mit gefährlichen Stoffen eine größere Wahrscheinlichkeit besteht, sind:

  • Chemische Industrie
  • Öl und Erdgas Förderung
  • Tankstellen
  • Bergbau
  • Biogasanlagen
  • Schifffahrt
  • Tankfahrzeuge
  • Werften
  • Kraftwerke
  • Raffinerien
  • Luftfahrtindustrie
  • Mühlen
  • Pharmaindustrie
  • Holzindustrie
  • Getreide- und Futtermittelindustrie
  • Düngemittelindustrie
  • Müllentsorgung und Abfallanlagen
  • Abwasserkanäle 

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